
Ihre Sicherheit und Ihre Zufriedenheit liegen uns ganz besonders am Herzen. Nehmen Sie bitte die folgenden Informationen zur Kenntnis, um einen reibungslosen und sicheren Ablauf Ihrer Ballonfahrt zu gewährleisten. Balloon Adventure Hamburg wird im Folgenden mit BAH abgekürzt.
1. Vertragspartner und Vertragsgegenstand
Ihre Anmeldung zu einer Ballonfahrt kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Vertragspartner sind das durchführende Luftfahrtunternehmen, der Luftfrachtführer und der Auftraggeber/ Buchende. Nach Vereinbarung des ersten Starttermins mit dem Gast wird der jeweilige Fahrgast daneben zum Vertragspartner. Der Buchende verpflichtet sich, dem Ballongast die Beförderungsbestimmungen, Geschäftsbedingungen und Haftung zur Kenntnis zu bringen. Ihre Ballonfahrt dauert ca. 60-90 Minuten. Um die Sicherheit der Gäste in jedem Fall zu gewährleisten, kann sich die Fahrzeit bei besonderen Wettererscheinungen bzw. schlechten Landemöglichkeiten verkürzen.
2. Zahlungsbedingungen und Terminabsprache
Ist für die Buchung mindestens 50% des Gesamtfahrpreises angezahlt, hat der Gast Anspruch auf einen verbindlichen Starttermin. Dazu meldet sich der Gast telefonisch im Büro der BAH. Mündliche Absprachen für einen Starttermin sind für die BAH wie auch für den Gast verbindlich. Bis zu Ihrem Ballonstart bezahlen Sie bitte die Restsumme des Fahrpreises. Können wir innerhalb von vier Wochen nach Ihrer Buchung keinen Geldeingang auf unserem Konto feststellen, wird Ihre Buchung automatisch storniert.
3. Gültigkeit des Fahrscheins und Rücktrittsrecht
Die Gültigkeit des Ballon-Fahrscheins beträgt 24 Monate ab Buchungsdatum. Danach verfällt der Anspruch auf eine Ballonfahrt. Ihre geleisteten Zahlungen können Ihnen, abzüglich unserer Leistungen, erstattet werden.
4. Terminabsprachen durch die BAH oder durch den Gast
Die Gäste melden sich für die Absprache für einen Starttermin bei der BAH. Die Zusage/Absage für den Ballonstart erfolgt am Starttag witterungsbedingt ca. 3 Stunden vor dem vereinbarten Starttermin. Sicherheit ist oberstes Gebot. Der Ballonpilot entscheidet in letzter Instanz am Startplatz, ob ein Ballonstart vollzogen wird. Entschädigungsansprüche des Gastes, wie z.B. Fahrgeld zum Startplatz, aufgrund von Fahrtabsagen aus witterungsbedingten, Flugsicherungs- oder technischen Gründen, bestehen nicht. Wir bieten Ihnen an, dass der Gast seinen Fahrtermin bis 36 Std. vor dem Start schriftlich oder telefonisch über das Büro der BAH absagen kann. In diesem Fall kann der Gast mit der BAH einen neuen Starttermin vereinbaren.
Der Ballonfahrschein verfällt jedoch, wenn der Gast seinen Starttermin nicht fristgerecht absagt oder nicht bzw. verspätet zum verabredeten Starttermin erscheint.
5. Startplatz
Der vereinbarte Startplatz kann sich aufgrund der Windrichtung ändern. Die Entscheidung darüber trifft der Pilot vor dem Start. Wir bitten Sie flexibel zu sein.
6. Anweisungen des Piloten
Wir wollen Unfälle am Startplatz vermeiden. Die Ballongäste verpflichten sich deshalb, den Anweisungen des Ballonpiloten und seiner Mitarbeiter Folge zu leisten.
7. Rauschmittel
Bitte nehmen Sie keine Medikamente oder Rauschmittel (z.B. Alkohol) vor dem Ballonstart ein. Personen, die unter Einfluss von Rauschmitteln stehen, müssen aus Sicherheitsgründen von der Ballonfahrt ausgeschlossen werden. Der Ballonfahrschein gilt dann als verfallen.
8. Gesundheitliche Einschränkungen
Zu Ihrer Sicherheit sollten Sie nach einem Krankenhausaufenthalt, bei Schwangerschaft oder bei Wirbelsäulen- bzw. Hüftproblemen ihren Hausarzt konsultieren, bevor Sie eine Ballonfahrt buchen. Personen die gesundheitlich eingeschränkt sind, können in Absprache mit der BAH mit einer Begleitperson an einer Ballonfahrt teilnehmen Wir informieren Sie gern über eventuelle Risiken bei einer Ballonfahrt.
9. Kinder
Kinder sollten nicht vor dem Alter von zwölf Jahren und bis zum Alter von fünfzehn Jahren nur in Begleitung Erwachsener an einer Ballonfahrt teilnehmen. Bis zum 18. Lebensjahr ist für die Ballonfahrt die Einverständniserklärung der leiblichen Eltern oder des Vormundes erforderlich.
10. Versicherung
Die Haftung des Luftfahrtunternehmens und Luftfrachtführers richtet sich nach dem bestehenden Luftfahrtgesetz.
Ihre Kleidung: Freizeitkleidung (keine Röcke) und festes, flaches Schuhwerk. Ideal sind Sport- oder Wanderschuhe um die Fußknöchel vor Umknicken zu schützen.
Bitte verstauen Sie Ihre Gerätschaften vor, während und nach der Ballonfahrt sicher. Für Foto- und Filmgerät o.ä. ist jeder Gast selbst verantwortlich. Sollte Ihre Kleidung bei den Aktivitäten der Ballonfahrt verschmutzen, übernehmen Sie bitte selbst die Reinigung.
Hat bei der Entstehung eines Schadens ein Verschulden des Geschädigten vorgelegen, so gilt §254 BGB. Schadensfälle oder Verletzungen sind unverzüglich beim Piloten oder dem Büro der BAH zu melden.
11. Gewinngutscheine
Gewinngutscheine von Dritten für eine Ballonfahrt werden von der BAH nicht ausgezahlt.
12. Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Beförderungsvertrag entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist der Firmensitz des Luftfahrtunternehmens.
Schenefeld, den 1. Januar 2007
